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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten liefert den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie, gerichtsfest, nachvollziehbar und anerkannt bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern.

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens: Grundrisse und Marktdaten

Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen

Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Unsere zertifizierten Sachverständigen ermitteln ihn nach den Vorgaben der ImmoWertV mit dem Verfahren, das zu Ihrem Objekt passt.

  • Kauf und Verkauf: eine belastbare Grundlage für Preisverhandlungen.
  • Erbschaft und Schenkung: Nachweis gegenüber dem Finanzamt, oft mit deutlicher Steuerersparnis gegenüber der pauschalen Bewertung.
  • Scheidung und Auseinandersetzung: neutrale Werte, die beide Seiten akzeptieren.
  • Gerichtliche Verfahren: gerichtsfeste Gutachten, auf Wunsch mit Vertretung vor Gericht.
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Die drei normierten Wertermittlungsverfahren

Vergleichswertverfahren

Bewertung über tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte, typisch bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

Ertragswertverfahren

Bewertung über die nachhaltig erzielbaren Erträge, der Standard bei vermieteten Objekten und Renditeimmobilien.

Sachwertverfahren

Bewertung über Herstellungskosten und Bodenwert, wenn Vergleichspreise und Erträge nicht im Vordergrund stehen.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlage: § 194 BauGB. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.

In der Regel liegt das Gutachten innerhalb von 10 bis 12 Werktagen nach Besichtigung und vollständigen Unterlagen vor. Den verbindlichen Termin nennen wir Ihnen im Angebot.

Ja. Unsere Gutachten werden von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und von Finanzämtern, Gerichten und Behörden anerkannt.

Für Privatkunden orientiert sich das Honorar an der BVS-Honorarrichtlinie, gestaffelt nach Verkehrswert. Sie erhalten vor Beauftragung ein schriftliches Festpreisangebot. Details auf unserer Honorarseite.

Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenberechnung und Lageplan sind die wichtigsten. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Seite Für Auftraggeber, fehlende Unterlagen können meist nachgereicht werden.

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