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Restnutzungsdauergutachten

Statt der pauschalen 50 Jahre weisen wir die tatsächliche, oft deutlich kürzere Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach. Das erhöht Ihre jährliche Abschreibung und Ihr Nettoeinkommen.

Aufmaß einer Wohnung für ein Restnutzungsdauergutachten

So funktioniert der Steuervorteil

Vermietete Wohngebäude werden gesetzlich in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG). Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweislich kürzer, darf schneller abgeschrieben werden. Den Nachweis liefert unser Gutachten.

  • Für Vermieter und Kapitalanleger: Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeobjekte.
  • Besonders lohnend bei Baujahren vor 2000: je älter das Objekt, desto größer ist häufig der Effekt.
  • Anerkennung beim Finanzamt: erstellt von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
  • Vorab kostenlos prüfen: mit unserem AfA-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, ob sich ein Gutachten rechnen kann.
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In drei Schritten zum Steuervorteil

1. Potenzial berechnen

Mit dem kostenlosen AfA-Rechner prüfen Sie unverbindlich, welcher jährliche Steuervorteil realistisch ist.

2. Gutachten erstellen lassen

Wir besichtigen das Objekt, ermitteln die Restnutzungsdauer und erstellen das Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

3. Schneller abschreiben

Sie reichen das Gutachten mit der Steuererklärung ein und profitieren jedes Jahr von der höheren AfA.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlage: § 7 EStG. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.

Die Finanzverwaltung verlangt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Genau solche Gutachten erstellen wir.

Vor allem für vermietete Objekte mit Baujahr vor 2000. Ob es sich für Ihr Objekt rechnet, zeigt der AfA-Rechner oder eine kurze kostenlose Ersteinschätzung.

In der Regel ja, denn der Zustand des Objekts ist entscheidend für die Restnutzungsdauer. Den Termin stimmen wir flexibel mit Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung ab.

Das sagen wir Ihnen vorher. Sie erhalten von uns eine ehrliche Ersteinschätzung, bevor Sie beauftragen.

Wie viel Steuern können Sie sparen?

Berechnen Sie Ihr Potenzial in zwei Minuten mit unserem AfA-Rechner oder fragen Sie direkt ein Gutachten an.