Statt der pauschalen 50 Jahre weisen wir die tatsächliche, oft deutlich kürzere Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach. Das erhöht Ihre jährliche Abschreibung und Ihr Nettoeinkommen.
Vermietete Wohngebäude werden gesetzlich in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG). Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweislich kürzer, darf schneller abgeschrieben werden. Den Nachweis liefert unser Gutachten.
Mit dem kostenlosen AfA-Rechner prüfen Sie unverbindlich, welcher jährliche Steuervorteil realistisch ist.
Wir besichtigen das Objekt, ermitteln die Restnutzungsdauer und erstellen das Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.
Sie reichen das Gutachten mit der Steuererklärung ein und profitieren jedes Jahr von der höheren AfA.
Rechtsgrundlage: § 7 EStG. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.
Die Finanzverwaltung verlangt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Genau solche Gutachten erstellen wir.
Vor allem für vermietete Objekte mit Baujahr vor 2000. Ob es sich für Ihr Objekt rechnet, zeigt der AfA-Rechner oder eine kurze kostenlose Ersteinschätzung.
In der Regel ja, denn der Zustand des Objekts ist entscheidend für die Restnutzungsdauer. Den Termin stimmen wir flexibel mit Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung ab.
Das sagen wir Ihnen vorher. Sie erhalten von uns eine ehrliche Ersteinschätzung, bevor Sie beauftragen.
Berechnen Sie Ihr Potenzial in zwei Minuten mit unserem AfA-Rechner oder fragen Sie direkt ein Gutachten an.