Schildern Sie uns Ihr Objekt und Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung und einem transparenten Angebot zurück.
Das hängt von Objekt und Gutachtenart ab. Nach der Anfrage nennen wir Ihnen einen verbindlichen Liefertermin, der durch unsere digitalen Prozesse auch eingehalten wird. Bei eiligen Fällen, etwa in Insolvenzverfahren, sprechen Sie uns direkt an.
Für Privatkunden orientieren wir uns an der BVS-Honorarrichtlinie, Gerichtsgutachten werden nach JVEG abgerechnet und für institutionelle Auftraggeber vereinbaren wir individuelle Modelle. Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Details finden Sie auf unserer Honorarseite.
Für die Anfrage reichen Objektadresse und Anlass. Welche Unterlagen später nötig sind, etwa Grundbuchauszug oder Grundrisse, besprechen wir nach der Beauftragung. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Für Auftraggeber.
Ja. Über unser Netzwerk aus rund 60 Partner-Gutachtern bewerten wir Objekte in ganz Deutschland, mit lokaler Marktkenntnis vor Ort.