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Gutachten beauftragen

Schildern Sie uns Ihr Objekt und Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung und einem transparenten Angebot zurück.

Es geht um ein Restnutzungsdauergutachten und Sie möchten erst rechnen? Zum AfA-Rechner, dort sehen Sie Ihre Restnutzungsdauer ohne Kontaktdaten.

Schritt 1 von 4Gutachten-Anfrage
Worum geht es bei Ihnen?
Um welches Objekt handelt es sich?
Wo steht das Objekt?
Wohin dürfen wir das Angebot schicken?
Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.
Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer an.
Bitte bestätigen Sie die Datenschutzerklärung.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

AdresseMG Value Experts GmbH
Deimkestr. 28, 44879 Bochum
ReaktionszeitWir melden uns in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Häufige Fragen zur Beauftragung

Das hängt von Objekt und Gutachtenart ab. Nach der Anfrage nennen wir Ihnen einen verbindlichen Liefertermin, der durch unsere digitalen Prozesse auch eingehalten wird. Bei eiligen Fällen, etwa in Insolvenzverfahren, sprechen Sie uns direkt an.

Für Privatkunden orientieren wir uns an der BVS-Honorarrichtlinie, Gerichtsgutachten werden nach JVEG abgerechnet und für institutionelle Auftraggeber vereinbaren wir individuelle Modelle. Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Details finden Sie auf unserer Honorarseite.

Für die Anfrage reichen Objektadresse und Anlass. Welche Unterlagen später nötig sind, etwa Grundbuchauszug oder Grundrisse, besprechen wir nach der Beauftragung. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Für Auftraggeber.

Ja. Über unser Netzwerk aus rund 60 Partner-Gutachtern bewerten wir Objekte in ganz Deutschland, mit lokaler Marktkenntnis vor Ort.

Ja. Im AfA-Rechner auf unserer Webseite sehen Sie ohne Angabe von Kontaktdaten Ihre voraussichtliche Restnutzungsdauer und den daraus möglichen AfA-Satz. Die Steuerersparnis in Euro erhalten Sie direkt im Anschluss.

Der Rechner nutzt dasselbe Modell wie das spätere Gutachten, das Punktraster der Anlage 2 der ImmoWertV. Er liefert damit eine belastbare Orientierung. Verbindlich wird die Restnutzungsdauer erst durch die Bewertung des Sachverständigen vor Ort.

Solange Ihr Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, ist eine rückwirkende Berücksichtigung häufig möglich. Ob das in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass jeder Wertansatz nachvollziehbar begründet ist. Kommen dennoch Rückfragen, unterstützen wir Sie und Ihren Steuerberater mit den nötigen Erläuterungen.