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AfA-Rechner: Ihr Steuervorteil in zwei Minuten

Statt pauschal 50 Jahre abzuschreiben, weisen viele Eigentümer mit einem Restnutzungsdauergutachten eine kürzere Nutzungsdauer nach. Rechnen Sie hier aus, was das für Ihre Steuer bedeuten kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Restnutzungsdauergutachten schreiben Sie Ihre Immobilie über die tatsächliche statt über die gesetzliche Nutzungsdauer ab. Die jährliche Abschreibung steigt, die Steuerlast sinkt.
  • Modernisierungen verlängern die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Wie stark, ermittelt die Punktrastermethode: acht bauliche Gewerke, zusammen bis zu 20 Punkte. Genau danach rechnet der Rechner unten.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung nach dem Modell. Für das Finanzamt braucht es zusätzlich die sachverständige Würdigung Ihres Einzelfalls, pauschal geht es nicht.
  • Wir erstellen das Gutachten bundesweit, mit HypZert-zertifizierten Gutachtern und nachvollziehbarer Begründung.

Kaufkonditionen

Objekt

Modernisierungen

Was am Gebäude modernisiert wurde, verlängert seine wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Beantworten Sie die acht Fragen, der Rechner ermittelt daraus den Modernisierungsgrad nach der Punktrastermethode. Bitte nur die Modernisierungen eingeben, die nicht länger als 15 Jahre zurückliegen.

0 von 20 Punkten nicht modernisiert
Modifizierte Restnutzungsdauer:

Nutzungsdauer

Steuerpflichtiger

Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe das Finanzamt eine verkürzte Restnutzungsdauer anerkennt, hängt vom Einzelfall und vom Gutachten ab.

Ihre Ersteinschätzung

Nach Ihren Angaben
Modifizierte Restnutzungsdauer
Möglicher AfA-Satz
Statt pauschal2,0 %

Ergibt sich aus Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und Ihren Modernisierungen nach dem Punktraster der Anlage 2 der ImmoWertV.

Wie hoch Ihr Steuervorteil in Euro ausfällt, sehen Sie direkt im Anschluss. Sagen Sie uns dafür kurz, wie wir Sie erreichen.

Bitte tragen Sie Ihren Namen ein.
Bitte prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Bitte tragen Sie eine Rufnummer ein.

Wir nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf und besprechen, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt lohnt. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich dafür.

So funktioniert der
Steuervorteil

Vermietete Wohngebäude werden gesetzlich in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG). Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweislich kürzer, darf schneller abgeschrieben werden. Den Nachweis liefert ein Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

1

Rechner nutzen

Sie prüfen hier unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnen kann.

2

Gutachten beauftragen

Wir erstellen das Restnutzungsdauergutachten nach anerkannten Standards.

3

Beim Finanzamt einreichen

Das Gutachten wird mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorgelegt.

4

Schneller abschreiben

Bei Anerkennung steigt Ihre jährliche AfA und damit Ihr Nettoeinkommen.

Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Objekt?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, bevor Sie beauftragen.

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Was Eigentümerinnen und Eigentümer uns am häufigsten fragen, bevor sie ein Gutachten beauftragen.

Der Rechner nutzt dasselbe Modell wie das spätere Gutachten, das Punktraster der Anlage 2 der ImmoWertV. Er liefert damit eine belastbare Orientierung. Die verbindliche Restnutzungsdauer ergibt sich erst aus der Bewertung durch den Sachverständigen vor Ort, weil dort auch der tatsächliche Zustand einfließt.

Nach der Besichtigung und mit vollständigen Unterlagen liegt das Restnutzungsdauergutachten in der Regel innerhalb weniger Wochen vor. Den verbindlichen Liefertermin nennen wir Ihnen mit dem Festpreisangebot, bevor Sie beauftragen.

In den meisten Fällen genügen das Baujahr, eine Übersicht der Modernisierungen mit ungefähren Jahreszahlen sowie Grundrisse und Fotos, soweit vorhanden. Was im Einzelfall zusätzlich nötig ist, klären wir bei der Beauftragung, Fehlendes lässt sich meist nachreichen.

Ja. Das Gutachten kommt für Eigentumswohnungen genauso infrage wie für Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte. Entscheidend ist nicht die Objektart, sondern der Abstand zwischen der pauschalen Abschreibung und der tatsächlichen Restnutzungsdauer.

Solange Ihr Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, ist eine rückwirkende Berücksichtigung häufig möglich. Ob das in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater, wir liefern die fachliche Grundlage.

Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass jeder Wertansatz nachvollziehbar begründet ist. Kommen dennoch Rückfragen, unterstützen wir Sie und Ihren Steuerberater mit den nötigen Erläuterungen.