In Insolvenzverfahren entscheidet die Qualität der Bewertung über Verwertungserlöse und die Position der Gläubiger. Wir bewerten kurzfristig, nachvollziehbar und belastbar. Dabei bieten wir ebenfalls im Vorfeld der Bewertung die Unterlagensichtung und Klassifizierung an. Fehlende und/oder zu alte Unterlagen werden benannt und das Unterlagenpaket wird auf Wunsch komplettiert. Nach Gutachtenerstellung kann ein Partnerunternehmen auf Wunsch den freihändigen Verkauf übernehmen.
Ob Einzelobjekt, Portfolio, Immobilienfonds oder laufende Projektentwicklung: Eine nachvollziehbare Bewertung gibt Insolvenzverwaltern eine verlässliche Grundlage für Verwertung und Verkauf und reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten für alle Beteiligten.
Von der einzelnen Immobilie bis zum bundesweit verteilten Bestand, mit kurzen Wegen durch unser Gutachternetzwerk.
Laufende und gestoppte Projektentwicklungen sowie Grundstücke mit Entwicklungspotenzial.
Betriebsimmobilien und Spezialobjekte, auch wenn es kaum Vergleichswerte gibt.
Rechtsgrundlage: InsO. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.
Bei eiligen Verfahren sprechen Sie uns direkt an. Wertindikationen und Vorabbewertungen sind oft deutlich schneller möglich als ein vollständiges Gutachten.
Ja. Wir bewerten für Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gläubigerausschüsse, stets neutral und frei von Interessenkonflikten.
Der Umfang wird vorab persönlich besprochen, damit das Angebot exakt zum Verfahren passt. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot.
Schildern Sie uns das Verfahren und die Objekte. Sie erhalten kurzfristig eine Einschätzung und ein klares Angebot.