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Immobilienbewertung bei Insolvenzen

In Insolvenzverfahren entscheidet die Qualität der Bewertung über Verwertungserlöse und die Position der Gläubiger. Wir bewerten kurzfristig, nachvollziehbar und belastbar. Dabei bieten wir ebenfalls im Vorfeld der Bewertung die Unterlagensichtung und Klassifizierung an. Fehlende und/oder zu alte Unterlagen werden benannt und das Unterlagenpaket wird auf Wunsch komplettiert. Nach Gutachtenerstellung kann ein Partnerunternehmen auf Wunsch den freihändigen Verkauf übernehmen.

Sichtung der Objektunterlagen in einem Insolvenzverfahren

Belastbare Werte in kritischen Verfahren

Ob Einzelobjekt, Portfolio, Immobilienfonds oder laufende Projektentwicklung: Eine nachvollziehbare Bewertung gibt Insolvenzverwaltern eine verlässliche Grundlage für Verwertung und Verkauf und reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten für alle Beteiligten.

  • Für Insolvenzverwalter: korrekte Wertermittlung für fundierte Entscheidungen zur Verwertung.
  • Für Gläubiger: belastbare Grundlage für die Bewertung und Platzierung von Forderungen.
  • Kurzfristige Bearbeitung: wenn das Verfahren drängt, liefern wir auch unter Zeitdruck.
  • Alle Standards: Verkehrswert nach ImmoWertV, Beleihungswert nach BelWertV, internationale Standards.
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Was wir in Insolvenzverfahren bewerten

Einzelobjekte und Portfolios

Von der einzelnen Immobilie bis zum bundesweit verteilten Bestand, mit kurzen Wegen durch unser Gutachternetzwerk.

Projektentwicklungen

Laufende und gestoppte Projektentwicklungen sowie Grundstücke mit Entwicklungspotenzial.

Unternehmensimmobilien

Betriebsimmobilien und Spezialobjekte, auch wenn es kaum Vergleichswerte gibt.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlage: InsO. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.

Bei eiligen Verfahren sprechen Sie uns direkt an. Wertindikationen und Vorabbewertungen sind oft deutlich schneller möglich als ein vollständiges Gutachten.

Ja. Wir bewerten für Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gläubigerausschüsse, stets neutral und frei von Interessenkonflikten.

Der Umfang wird vorab persönlich besprochen, damit das Angebot exakt zum Verfahren passt. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot.

Ihr Verfahren, unsere Bewertung

Schildern Sie uns das Verfahren und die Objekte. Sie erhalten kurzfristig eine Einschätzung und ein klares Angebot.