Statt der pauschalen Abschreibung die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen: das erhöht die jährliche AfA Ihrer Mandanten spürbar und hält der Prüfung durch das Finanzamt stand.
Das Bundesfinanzministerium verlangt für eine kürzere Restnutzungsdauer ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Genau diese Qualifikation bringen unsere Gutachter mit.
Mit dem AfA-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, ob sich ein Gutachten für den Mandanten rechnet.
Wir sagen Ihnen genau, welche Dokumente wir benötigen, und besorgen bei Bedarf fehlende Unterlagen auf Wunsch selbst.
Ortstermin, Zustandsanalyse und Herleitung der Restnutzungsdauer nach anerkannter Methodik.
Bei Nachfragen des Finanzamts steht der Gutachter für die fachliche Erläuterung zur Verfügung.
Zwei Unterlagen aus unserer Praxis, die Sie direkt in der Mandatsarbeit einsetzen können. Kostenfrei und ohne weitere Verpflichtung.
Wie das Finanzamt nach BewG bewertet, wo § 198 BewG den Nachweis eines niedrigeren Werts eröffnet und welche wertmindernden Faktoren regelmäßig übersehen werden. Mit durchgerechnetem Praxisfall.
Prüfschema mit 14 Themenblöcken und Schnellchecks: Verfahrenswahl, Stichtag, Flächen, Bodenwert, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und mehr. Damit erkennen Sie Schwachstellen in einem vorliegenden Gutachten bereits im ersten Durchgang.
Rechnen Sie das Potenzial vorab durch oder schildern Sie uns den Fall. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung.