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Restnutzungsdauergutachten für Ihre Mandanten

Statt der pauschalen Abschreibung die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen: das erhöht die jährliche AfA Ihrer Mandanten spürbar und hält der Prüfung durch das Finanzamt stand.

Ein Gutachten – unsere Zertifizierung sichert
die formale Anerkennung durch das Finanzamt

Das Bundesfinanzministerium verlangt für eine kürzere Restnutzungsdauer ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Genau diese Qualifikation bringen unsere Gutachter mit.

Aufbereitung von Unterlagen für ein Restnutzungsdauergutachten
  • Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024: die formale Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt.
  • Für alle Objektarten: Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeobjekte im Bestand.
  • Besonders lohnend bei Baujahren vor 2000: dort weicht die tatsächliche Restnutzungsdauer am deutlichsten von der Pauschale ab.
  • Auch im Einspruchsverfahren: wir erstellen Gutachten, die im laufenden Verfahren nachgereicht werden können.
  • Klare Kommunikation: Sie bekommen einen Ansprechpartner, der Rückfragen des Finanzamts fachlich beantwortet.

So arbeiten wir mit Kanzleien zusammen

Potenzial prüfen

Mit dem AfA-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, ob sich ein Gutachten für den Mandanten rechnet.

Unterlagen klären

Wir sagen Ihnen genau, welche Dokumente wir benötigen, und besorgen bei Bedarf fehlende Unterlagen auf Wunsch selbst.

Bewertung erstellen

Ortstermin, Zustandsanalyse und Herleitung der Restnutzungsdauer nach anerkannter Methodik.

Rückfragen begleiten

Bei Nachfragen des Finanzamts steht der Gutachter für die fachliche Erläuterung zur Verfügung.

Fachunterlagen für Ihre Kanzlei

Zwei Unterlagen aus unserer Praxis, die Sie direkt in der Mandatsarbeit einsetzen können. Kostenfrei und ohne weitere Verpflichtung.

Immobilienwerte bei Schenkung und Erbschaft

Wie das Finanzamt nach BewG bewertet, wo § 198 BewG den Nachweis eines niedrigeren Werts eröffnet und welche wertmindernden Faktoren regelmäßig übersehen werden. Mit durchgerechnetem Praxisfall.

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Leitfaden Gutachtenplausibilisierung

Prüfschema mit 14 Themenblöcken und Schnellchecks: Verfahrenswahl, Stichtag, Flächen, Bodenwert, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und mehr. Damit erkennen Sie Schwachstellen in einem vorliegenden Gutachten bereits im ersten Durchgang.

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Lohnt sich ein Gutachten für Ihren Mandanten?

Rechnen Sie das Potenzial vorab durch oder schildern Sie uns den Fall. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung.