Von der Wertindikation bis zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten: Unsere zertifizierten Gutachter bewerten Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien in ganz Deutschland.

Das Verkehrswertgutachten liefert den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie nach den Vorgaben der ImmoWertV. Es wird von Gerichten, Behörden und Finanzämtern anerkannt.

Für Banken und Kreditinstitute ermitteln wir Beleihungswerte nach BelWertV. Ein reines Beleihungswertgutachten gibt es dabei nicht: Der Beleihungswert wird immer zusammen mit dem Marktwert ausgewiesen. Auf Wunsch als Einzelgutachten oder in laufenden Prozessen mit vereinbarten Service-Leveln, inklusive Kleindarlehensbewertungen nach § 24 BelWertV.

Statt der pauschalen 50 Jahre weisen wir die tatsächliche, oft deutlich kürzere Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach. Das erhöht Ihre jährliche Abschreibung und damit Ihr Nettoeinkommen.

In Insolvenzverfahren entscheidet die Qualität der Bewertung über Verwertungserlöse und die Position der Gläubiger. Wir bewerten kurzfristig und nachvollziehbar, vom Einzelobjekt bis zur Projektentwicklung. Dabei bieten wir ebenfalls im Vorfeld der Bewertung die Unterlagensichtung und Klassifizierung an. Fehlende und/oder zu alte Unterlagen werden benannt und das Unterlagenpaket wird auf Wunsch komplettiert. Nach Gutachtenerstellung kann ein Partnerunternehmen auf Wunsch den freihändigen Verkauf übernehmen.
Ein Bautenstandsbericht ist ein Bericht über den Stand der Arbeiten bei der Errichtung eines Bauwerks.
Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der Immobilie und dient dem Bauherren als Nachweis, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden, und dem Baufinanzierer als Beleg, dass die angeforderten Abschlagszahlungen dem Bautenstand entsprechen.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner und erstellen einen umfassenden Bautenstandsbericht, auf Wunsch auch mehrfach nach vorher definiertem Zeitplan.
Bautenstandsbericht anfragenNeben den vier Kerngutachten unterstützen wir Auftraggeber mit weiteren Bewertungen, Berichten und Prüfungen, je nach Anlass auch kurzfristig und in schlanker Form.
Für Kleindarlehen lässt die BelWertV eine vereinfachte Ermittlung des Beleihungswerts zu. Diese Kurzgutachten erstellen wir auch in höheren Stückzahlen und mit kurzer Bearbeitungszeit.
Wenn kein vollständiges Gutachten nötig ist: eine fachliche Stellungnahme zu einer konkreten Frage, etwa zu einem vorliegenden Fremdgutachten, einem Wertansatz oder einer Objektbesonderheit.
Ganze Bestände bewerten wir mit einheitlicher Methodik und einheitlichem Berichtsformat, bundesweit und in einem Zug statt Objekt für Objekt.
Ermittlung des Versicherungswerts als Grundlage für die Gebäudeversicherung. So lässt sich vermeiden, dass ein Objekt unter- oder überversichert ist.
Turnusmäßige und anlassbezogene Überprüfung bestehender Wertansätze, wie sie Banken für die laufende Überwachung ihrer Sicherheiten benötigen.
Bewertung eines Objekts auf Basis des geplanten Endzustands, als Grundlage für die Finanzierung von Neubau- und Sanierungsvorhaben.
Schlanke Vorabbewertung, wenn Sie schnell eine belastbare Einordnung benötigen, bevor ein vollständiges Gutachten beauftragt wird.
Eine fachliche Einschätzung vor dem Eigentümergespräch. Sie gehen mit einer belegbaren Preisvorstellung in die Akquise statt mit einem Bauchgefühl.
Wir prüfen, welche Unterlagen für die Bewertung noch fehlen, und beschaffen diese auf Wunsch bei Grundbuchamt, Bauamt, Gutachterausschuss o. ä.
Viele Bewertungsobjekte passen in kein Standardraster. Unsere Gutachter bewerten regelmäßig Objekte, für die es kaum Vergleichswerte gibt:
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie kurz und unverbindlich. Danach wissen Sie genau, welche Bewertung Sie brauchen und was sie kostet.