Für Banken und Kreditinstitute ermitteln wir Markt- und Beleihungswerte nach § 16 PfandBG und BelWertV, als Einzelgutachten oder im laufenden Prozess mit vereinbarten Service-Leveln.
Ein reines Beleihungswertgutachten gibt es nicht: Nach BelWertV wird der Beleihungswert stets gemeinsam mit dem Marktwert ausgewiesen. Der Beleihungswert bildet den dauerhaft erzielbaren nachhaltigen Wert ab und ist die Grundlage der Kreditentscheidung.
Bewertungen nach § 24 BelWertV, wahlweise mit oder ohne Besichtigung durch MG Value Experts.
Regelmäßige und außerordentliche Wertüberprüfungen sowie Wertaktualisierungen für Ihren Bestand.
Objektbewertungen und Unterlagenaufbereitung in Workout-Prozessen sowie Objektvorbereitung vor der Bewertung.
Rechtsgrundlage: BelWertV. Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich, telefonisch unter +49 234 54483405.
Das besprechen wir individuell. Schon bei regelmäßigem Aufkommen lassen sich mit festen Service-Leveln und digitaler Anbindung deutliche Effizienzgewinne erzielen.
Jedes Gutachten durchläuft vor Auslieferung eine Plausibilisierung. Unsere Gutachter sind HypZert-qualifiziert und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Ja. Alle Daten werden nach deutschen Datenschutzstandards verarbeitet, dokumentiert und prüfbar, ein zentraler Punkt für institutionelle Auftraggeber.
Ja. Über unser Netzwerk in allen Bundesländern bewerten wir auch verteilte Portfolios mit kurzen Wegen zum Objekt.
Vom Einzelgutachten bis zur Rahmenvereinbarung mit laufendem Volumen: Wir machen Ihnen ein passendes Angebot.