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Gutachten für Anwälte und Gerichte

Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für Kanzleien, Gerichte und Notariate: neutral, nachvollziehbar und termingerecht, abgerechnet nach JVEG oder zum Festhonorar.

Ihr Sachverständiger
im Verfahren

Als unabhängige Sachverständige sind wir frei von Interessenkonflikten mit Banken, Bauträgern oder Maklern. Unsere Gutachten halten der Prüfung durch Gerichte, Gegenseite und Finanzverwaltung stand und werden bei Bedarf persönlich vor Gericht durch den Gutachter vertreten.

Fachliche Abstimmung zu einem Bewertungsfall
  • Erbauseinandersetzung und Nachlass: Verkehrswertgutachten als belastbare Grundlage für Auseinandersetzung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer.
  • Scheidung und Zugewinnausgleich: neutrale Werte, die beide Parteien und das Familiengericht akzeptieren.
  • Insolvenz und Zwangsverwaltung: kurzfristige Bewertungen von Einzelobjekten bis zu Portfolios in laufenden Verfahren.
  • Betreuungs- und Nachlasssachen: Gutachten zur Vorlage bei Betreuungs- und Nachlassgerichten.
  • Steuerliche Verfahren: Restnutzungsdauer- und Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt, auch im Einspruchsverfahren.

Warum Kanzleien mit uns arbeiten

Gerichtsfest

Gutachten nach ImmoWertV und internationalen Standards, anerkannt bei Gerichten, Ämtern und Finanzverwaltung.

Neutral

Unabhängig von Banken, Bauträgern und Maklern. Interessenkonflikte sind ausgeschlossen.

Termintreu

Verbindliche Liefertermine, auf Wunsch mit vereinbartem Service-Level, auch wenn es im Verfahren schnell gehen muss.

Transparent

Abrechnung nach JVEG bei gerichtlicher Bestellung, sonst schriftliches Festhonorar vor Auftragserteilung.

Rechtliche Grundlagen
unserer Gutachten

Für Schriftsätze und Mandantengespräche: die wichtigsten Normen, nach denen wir bewerten, direkt zum Nachschlagen verlinkt.

§ 194 BauGB – Verkehrswert

Definition des Verkehrswerts (Marktwerts) als Grundlage jedes Verkehrswertgutachtens.

Zum Gesetz

ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt die anerkannten Verfahren der Wertermittlung.

Zur Verordnung

§ 16 PfandBG / BelWertV

Grundlagen der Beleihungswertermittlung. Der Beleihungswert wird stets zusammen mit dem Marktwert ausgewiesen.

Zur BelWertV

JVEG

Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz regelt die Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger.

Zum JVEG

Fachunterlagen für Ihre Kanzlei

Zwei Unterlagen aus unserer Praxis, die Sie direkt in der Mandatsarbeit einsetzen können. Kostenfrei und ohne weitere Verpflichtung.

Immobilienwerte bei Schenkung und Erbschaft

Wie das Finanzamt nach BewG bewertet, wo § 198 BewG den Nachweis eines niedrigeren Werts eröffnet und welche wertmindernden Faktoren regelmäßig übersehen werden. Mit durchgerechnetem Praxisfall.

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Leitfaden Gutachtenplausibilisierung

Prüfschema mit 14 Themenblöcken und Schnellchecks: Verfahrenswahl, Stichtag, Flächen, Bodenwert, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und mehr. Damit erkennen Sie Schwachstellen in einem vorliegenden Gutachten bereits im ersten Durchgang.

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Sprechen Sie direkt mit dem Sachverständigen

Schildern Sie uns kurz das Verfahren und das Objekt. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung und ein klares Angebot.