Wir sind stolz darauf ein faires und transparentes Vergütungssystem anzubieten, das individuell auf den jeweiligen Aufwand abgestimmt wird!
Institutionelle Aufträge
Für institutionelle Aufträge gibt es unterschiedliche Honorarmodelle, je nach Umfang und Art der Anforderungen. Bitte fragen Sie für ein individuelles Angebot hier an.
Privataufträge
Im Bereich der Privatgutachten (Marktwert- und Verkehrswertermittlung) orientiert sich das Honorar an der aktuellen Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V. Das Honorar wird in jedem Fall individuell vereinbart und basiert auf der Höhe des unbelasteten Verkehrswertes. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, Druckkosten für das Gutachten oder Gebühren für die Beschaffung von Unterlagen und Auskünften, können je nach Absprache entstehen.
Der Link zur aktuellen Fassung der Richtlinie steht bereit:
Gerichtsaufträge
Im Bereich der Gerichtsgutachten erfolgt die Vergütung gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Hierbei kann auf die aktuelle Fassung des Gesetzes verwiesen werden: JVEG