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Transparente Honorare nach Auftragsart

Was ein Gutachten kostet, hängt von Auftraggeber, Objekt und Umfang ab. Damit Sie sich orientieren können, arbeiten wir mit drei klaren Honorarmodellen.

Banken & Institutionen

Individuelle Honorarmodelle

Für institutionelle Auftraggeber vereinbaren wir Honorarmodelle, die zu Umfang und Art der Anforderungen passen, vom Einzelauftrag bis zur Rahmenvereinbarung mit laufendem Volumen.

  • Staffelung nach Objektart und Stückzahl
  • Vereinbarte Service-Level und Bearbeitungszeiten
  • Angebot innerhalb weniger Werktage
Individuelles Angebot anfragen

Privatkunden

Nach BVS-Honorarrichtlinie

Für private Auftraggeber orientiert sich unser Honorar an der aktuellen Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).

  • Nachvollziehbare Staffelung nach Verkehrswert
  • Festpreis vor Auftragserteilung
  • Keine versteckten Nebenkosten
BVS-Honorarrichtlinie 2026

Gerichtsgutachten

Vergütung nach JVEG

Gutachten im Auftrag von Gerichten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt und damit vollständig transparent.

  • Gesetzlich geregelte Stundensätze
  • Gerichtsfeste, nachvollziehbare Gutachten
  • Erfahrung mit gerichtlichen Verfahren
JVEG im Wortlaut
Transparente Honorarermittlung: Unterlagen und Marktdaten

Sie wissen vorher, was es kostet

Bei uns gibt es keine Überraschungen auf der Rechnung. Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem vollständigen Honorar, den enthaltenen Leistungen und dem Liefertermin.

Bei Sonderfällen wie Insolvenzbewertungen, Portfolios oder Spezialimmobilien besprechen wir den Umfang vorab persönlich, damit das Angebot exakt zu Ihrem Fall passt.

Unverbindliches Angebot anfordern

In wenigen Minuten zum Angebot

Schildern Sie uns Objekt und Anlass über unser Anfrageformular. Sie erhalten zeitnah ein transparentes Festpreisangebot.