Was ein Gutachten kostet, hängt von Auftraggeber, Objekt und Umfang ab. Damit Sie sich orientieren können, arbeiten wir mit drei klaren Honorarmodellen.
Für institutionelle Auftraggeber vereinbaren wir Honorarmodelle, die zu Umfang und Art der Anforderungen passen, vom Einzelauftrag bis zur Rahmenvereinbarung mit laufendem Volumen.
Für private Auftraggeber orientiert sich unser Honorar an der aktuellen Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).
Gutachten im Auftrag von Gerichten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt und damit vollständig transparent.
Bei uns gibt es keine Überraschungen auf der Rechnung. Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem vollständigen Honorar, den enthaltenen Leistungen und dem Liefertermin.
Bei Sonderfällen wie Insolvenzbewertungen, Portfolios oder Spezialimmobilien besprechen wir den Umfang vorab persönlich, damit das Angebot exakt zu Ihrem Fall passt.
Unverbindliches Angebot anfordernSchildern Sie uns Objekt und Anlass über unser Anfrageformular. Sie erhalten zeitnah ein transparentes Festpreisangebot.